Vorsorge – eine Sorge weniger

Wie entlastend und befreiend es ist, offen über die Frage "Was wäre, wenn..." zu sprechen erfahren wir sehr oft in persönlichen Kundengesprächen.

Unsere Sichtweise ändert sich oftmals erst, wenn in der eigenen Familie eine ernste Krankheit diagnostiziert oder Pflegebedürftigkeit Realität wird: "Was wäre, wenn...?" lautet die Frage, die sich dann doch in den Vordergrund drängt. Oftmals mit einem unwohlen Gefühl im Bauch, weil das Thema Tod und Sterben nicht unbedingt zu den beliebten Themen zählt. Angst macht sich breit. Viel zu selten ist das Thema Sterben und Tod präsent, obwohl es doch zu jedem Leben gehört und unausweichlich ist.

Der richtige Zeitpunkt


Idealerweise vereinbaren Sie ein Vorsorgegespräch mit uns, wenn Sie in Ruhe und frei von Druck sind. Ohne zusätzliche Belastungen, wie z.B. dem Schmerz der Trauer.

Selbstbestimmt


Es ist ein gutes Gefühl sich selbstbestimmt diesem Thema zu widmen. Eine Entlastung für Sie und Ihre Angehörigen - da Ihr individueller Vorsorgevertrag alles Wesentliche verbindlich festhält. Offen über die eigenen Wünsche und Bedürfnisse sprechen zu können, alle Fragen zu klären ist eine gute Basis, um Transparenz zu schaffen. Ihrem in uns gesetztes Vertrauen fühlen wir uns verpflichtet. Unsere Vorsorgegespräche sind immer kostenlos.

Mit einem Vorsorgevertrag können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche zu 100% Berücksichtigung finden.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung


Neben der Bestattungsvorsorge kommt auch der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung eine bedeutende Rolle zu. Wir empfehlen sich auch hierum frühzeitig zu kümmern.

Freibetrag des Schonvermögens auf 5.000,- € angehoben


Seit dem 1. April 2017 gibt es eine wesentliche Neuerung - das Schonvermögen nach §90 SGB XII wurde von 2.600,– € auf 5.000,– € angehoben. Insbesondere für Menschen, die eine Bestattungsvorsorge abschließen oder abgeschlossen haben ist das eine wichtige Information.

Geld für eine angemessene Bestattungsvorsorge darf „zur Seite gelegt“ werden – im Kontakt mit dem Sozialamt ist das wissenswert. Es ist also darauf zu achten, dass das Sozialamt Beträge bis zu 5.000,– € nicht berücksichtigt, wenn bei Anträgen das Vermögen des Antragstellers überprüft wird.

Häufig reicht das Schonvermögen für in Seniorenheimen lebende Menschen oder Menschen die Sozialhilfe bekommen, nicht für den gewünschten Rahmen einer Bestattung aus. Infolge dessen finden immer häufiger Bestattungen ohne persönliche und individuelle Gestaltungen von Trauerfeiern statt.

Der Gesetzgeber kam seiner Aufgabe nun nach und glich, die finanziellen Anforderungen, die ein Begräbnis stellt, nun an.
Somit haben Sie die Möglichkeit Ihre Bestattung zu Lebzeiten, entsprechend Ihren Vorstellungen selbstbestimmt zu planen und die Gewissheit, dass das Vermögen welches Sie für Ihre Bestattung hinterlegt haben nicht durch Sozialbehörden aufgelöst werden.
Vorsorgeverträge sind eine hervorragende Möglichkeit, sich selbst und seine Angehörigen zu entlasten, um so im Trauerfall Zeit für das Wesentliche zu haben - die Trauer. Gerne stehen wir Ihnen zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Auszug aus dem Gesetz:

Der Vermögensfreibetrag von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe steigt ab dem 1. April 2017 von 2.600 auf 5.000 Euro. Davon profitieren Menschen mit Behinderung, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Der erhöhte Freibetrag gilt auch für Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung benötigen, ebenso wie für die Ehe- und Lebenspartner sowie für alleinstehende Minderjährige.

https://www.bundesregierung.de/

https://www.gesetze-im-internet.de/
Q
uelle: Bundesrat, (Grund-)Drucksache, 50/17 vom 25.01.2017

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